Zwei italienische Eheleute haben auf 3000 € Entschädigung geklagt, nachdem sie ahnungslos an einer Kreuzfahrt für Homosexuelle teilgenommen hatten, ohne dass sie von der Schifffahrtsgesellschaft über diese besondere Reise informiert wurde. Erst an Bord erfuhr dieses Ehepaar über diese Gay-Kreuzfahrt. An Bord traf das italienische Ehepaar mehrere Personen und Bekannte, die unweit ihres Arbeitsplatzes leben.
Bei ihrer Klage geht es dem Ehepaar nicht um Diskriminierung, sondern darum, dass sie diese Kreuzfahrt nicht genießen konnten. Die Reederei hat sich bislang noch nicht auf die Klage des Paares geantwortet.
Wer eine Kreuzfahrt gebucht hat, erhält mit der Reisebestätigung auch einen Fragebogen, das Bordmanifest. Dieser Fragebogen muss vom Gast ausgefüllt und zurückgesandt werden. Die Reedereien benötigen diese Angaben zur schnelleren Abfertigung für die Ein- und Ausschiffung und für eine reibungslose Passkontrolle.
Vor jeder Kreuzfahrt sind die Passagiere verpflichtet, deren persönlichen Daten an die Reedereien weiterzugeben. Das Bekanntgeben der notwendigen Informationen ist für jeden Passagier verpflichtend. Bei Nichtbeachtung kann es zu Problemen bei der Einschiffung kommen.
Dieser Fragebogen kann unterschiedlich strukturiert sein, doch dürften die zu machenden Angaben über4all gleich sein.
Muster
| Reise- und Schiffdaten: | |
| Abfahrtsdatum: | |
| Schiffsname: | |
| Buchungs-Nr.: | |
| Abfahrtshafen: | |
| Personendaten | |
| Familienname: | |
| Vorname(n): | |
| Titel: | |
| Straße: | |
| PLZ/Ort: | |
| Land: | |
| Geburtsdatum: | |
| Geburtsort: | buy acomplia online without prescription width=”208″ valign=”top”> |
| Nationalität: | |
| Reisepassdaten: | |
| Reisepassnummer: | |
| Ausstellungsort: | |
| Gültigkeitsdatum: | |
| Telefon(privat): | |
| Bei einigen Reedereien werden auch die Angaben ergeben, welche Person in einem Notfall informiert werden soll. | |
| Name: | |
| Vorname: | |
| Straße: | |
| PLZ/Ort: | |
| Land: | |
| Telefonnummer: | |
Wie das Amtsgericht Offenbach entschied, sind Reiseveranstalter nicht für Entscheidungen des Schiffsarztes haftbar zu machen (Az.: 39C 317/07). Das Reiseunternehmen ist gegenüber dem Schiffsarzt nicht weisungsbefugt und hat dementsprechend keinen Einfluss auf seine Anordnungen. Wenn ein Passagier daher aus medizinischen Gründen auf den bereits gebuchten Landgang verzichten sollte, berechtigt dies nicht zu einer Minderung des Reisepreises. Dies gilt auch dann, wenn der Passagier die Diagnose im Nachhinein anzweifelt, wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet. Im konkreten Fall hatte ein zweiter Arzt eine Fehldiagnose des Schiffsarztes attestiert. Die Kläger forderten daraufhin eine Minderung des Reisepreises, da sie auf drei bereits bezahlte Landausflüge verzichtet hatten.
